Der Weg zum Führerausweis
Hier findest Du eine Schritt für Schritt Anleitung
1. Nothelferkurs
Vor dem Einreichen des Gesuches für den Lernfahrausweis, musst Du den Nothilfekurs besuchen. Dieser ist danach 6 Jahre gültig.
Du kannst mich diesbezüglich gerne kontaktieren.
2. Gesuch Lernfahrausweis
Hier kannst du das Formular direkt herunterladen und ausfüllen.
Sehtest machen
- Den Sehtest kannst Du bequem bei einem Optiker machen.
- Das Gesuchsformular solltest Du zum Sehtest mitbringen.
- Gültigkeit des Sehtestes: 2 Jahre
Einreichen des Formulars beim Strassenverkehrsamt
- Das ausgefüllte Formular, den Nothelferausweis und ein Passfoto (farbig) beim Strassenverkehrsamt einreichen.
- Falls Du selber beim Strassenverkehrsamt vorbeigehst, brauchst Du keine Bestätigung der Einwohnerkontrolle anzufordern. ("Bestätigung der Identifikation bzw. der Personalien" entfällt in diesem Falle).
- Passfoto kann sogar direkt vor Ort beim Strassenverkehrsamt Frauenfeld erstellt werden.
Theorieprüfung
- Jetzt gehts ans Lernen für die Theorieprüfung. Brauchts Du Unterstützung oder Hilfe. Melde dich bei mir. "Kontakt".
- Bist Du bereits im Besitz folgender Kategorien, musst du die Theorieprüfung nicht nochmals absolvieren: A / A1 / B1
- Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
- Mindestalter: Kat. B = 17 Jahre / Kat. A1 = 16 Jahre
- Der "Zulassungsbewilligung zur Theorieprüfung" entnimmst Du deine ID NUMMER.
- Mit deiner ID NUMMER kannst Du dich hier zur Theorieprüfung anmelden (TG)
- Direktlink Prüfungsanmeldung TG.
Erhalt des Lernfahrausweises
- Hast Du die Theorieprüfung bestanden, kriegst Du ihn nach Hause geschickt.
- Hast Du die Theorieprüfung vor Erreichen des Mindestalters absolviert, wird er dir zum Geburtstag zugeschickt
- Du bist jetzt ready zum Fahren
Fahrstunden/ private Lernfahrten
- Jetzt geht's erst richtig los --> Fahrausbildung
- Natürlich darfst und sollst Du dir auch privat Fahrpraxis aneignen.
- Begleitpersonen müssen mind. 23 Jahre alt sein und den Führerausweis mind. 3 Jahre besitzen (kein Führerausweis auf Probe mehr)
- Wichtig: die Handbremse muss für die Begleitperson gut zugänglich sein
- Wichtig: die Handbremse darf nicht vom Gaspedal übersteuert werden
Automatik/ Handschaltung:
Wer ab dem 1. Februar 2019 die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, darf danach auch Fahrzeuge mit einem manuellen Schaltgetriebe führen. Künftig wird keine Beschränkung mehr im Führerausweis eingetragen.
Mindestanzahl vorgeschriebene Fahrstunden? NEIN !
In der Schweiz gibt es keine vorgeschriebene Mindestanzahl Fahrstunden.
Du gibst das Tempo deiner Ausbildung vor.
Angepasst an dein Lerntempo finden wir gemeinsam den effizientesten Weg zu deinem Führerschein.
Verkehrskunde (VKU)
- möglichst zu Beginn der Fahrausbildung sollte der Verkehrskundeunterricht absolviert werden
- diesbezüglich werde ich gerne alles für dich organisieren
- weitere Infos, Daten und Anmeldung "hier"
Praktische Führerprüfung
- Krönung deiner Fahrausbildung ist die praktische Führerprüfung
- Gut vorbereitet wirst Du deine Prüfung beim Strassenverkehrsamt ablegen
- Ich werde diesbezüglich alles für dich organisieren
- nach bestandener Führerprüfung bist Du 3 Jahre im Besitz des "Führerausweises auf Probe"
- danach solltest Du innerhalb eines Jahres noch den obligatorischen WAB-Kurs besuchen
Downloads
- Gesuch Lernfahrausweis Kat. B
- Anmeldung zur Theorieprüfung
- Anmeldung für Fahrstunden : 078 201 86 44
- Anmeldung Verkehrskundeunterricht VKU
- WAB Kurs (nach bestandener Führerprüfung)
- Gesuch für Ausserkantonale Prüfung ZH (gesuch beim STVA Kanton Zürich einreichen)
- Gesuch für Ausserkantonale Prüfung St. Gallen (gesuch beim STVA Kt. St. Gallen einreichen)