Autofahren ab 17 Jahren
Ende 2018 beschloss der Bundesrat, dass unter 20-Jährige neu eine obligatorische Lernphase von 12 Monaten durchlaufen müssen, bevor sie zur praktischen Autoprüfung zugelassen werden. Damit der Führerausweis trotzdem mit 18 Jahren erworben werden kann, hat der Bundesrat das Alter für den Erwerb des Lernfahrausweises ab 2021 auf 17 Jahren gesenkt.
Dies bedeutet für dich mit Jahrgang...
2000 und älter:
Dich betreffen diese Neuerungen nicht, unabhängig davon wann dein Lernfahrausweis ausgestellt wird.
2001:
Wird dein Lernfahrausweis vor dem 1. Januar 2021 ausgestellt, besteht für dich keine obligatorische Lernphase. Wird dein Lernfahrausweis nach dem 1. Januar 2021 und vor deinem 20. Geburtstag ausgestellt, besteht für dich eine Lernphase von 12 Monaten. Falls du dein Lernfahrausweis nach deinem 20. Geburtstag erwirbst, besteht für dich keine obligatorische Lernphase.
2002:
Wird dein Lernfahrausweis vor dem 1. Januar 2021 ausgestellt, besteht für dich keine obligatorische Lernphase. Die Theorieprüfung müsstest du demnach noch im Jahr 2020 bestehen. Wird dein Lernfahrausweis nach dem 1. Januar 2021 ausgestellt, besteht für dich die obligatorische Lernphase. Erwirbst du deinen Lernfahrausweis nach deinem 20. Geburtstag, besteht für dich keine obligatorische Lernphase.
2003:
Du kannst deinen Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 bereits mit 17 Jahren erwerben. Für dich besteht keine obligatorische Lernphase. Für die praktische Führerprüfung bist du ab deinem 18. Geburtstag zugelassen.
2004 und jünger:
Du kannst deinen Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 bereits mit 17 Jahren erwerben. Für dich besteht eine obligatorische Lernphase von 12 Monaten bevor du für die praktische Führerprüfung zugelassen wirst. Erwirbst du deinen Lernfahrausweis nach dem 20. Geburtstag, besteht für dich keine obligatorische Lernphase.
Automatik/ Handschaltung:
Wer ab dem 1. Februar 2019 die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, darf danach auch Fahrzeuge mit einem manuellen Schaltgetriebe führen. Künftig wird keine Beschränkung mehr im Führerausweis eingetragen.
Mindestanzahl vorgeschriebene Fahrstunden? NEIN !
In der Schweiz gibt es keine vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden.
Du gibst das Tempo deiner Ausbildung vor.
Angepasst an dein Lerntempo finden wir gemeinsam den effizientesten Weg zu deinem Führerschein.